- Rittertum
- 2 der Burghof3 der Ziehbrunnen5 das Verlies6 der Zinnenkranz7 die Zinne8 die Wehrplatte9 der Türmer10 die Kemenate (das Frauenhaus)11 das Zwerchhaus12 der Söller13 das Vorratshaus (Mushaus)14 der Eckturm (Mauerturm)15 die Ringmauer (Mantelmauer, der Zingel)16 die Bastion17 der Scharwach(t)turm18 die Schießscharte19 die Schildmauer20 der Wehrgang21 die Brustwehr22 das Torhaus23 die Pechnase (der Gusserker)24 das Fallgatter25 die Zugbrücke (Fallbrücke)26 die Mauerstrebe (Mauerstütze)27 das Wirtschaftsgebäude28 das Mauertürmchen29 die Burgkapelle30 der Palas (die Dürnitz)31 der Zwinger32 das Burgtor33 der Torgraben34 die Zugangsstraße35 der Wartturm36 der Pfahlzaun (die Palisade)37 der Ringgraben (Burggraben, Wallgraben)38-65 die Ritterrüstung38 der Harnisch, ein Panzer m39-42 der Helm39 die Helmglocke40 das Visier41 das Kinnreff42 das Kehlstück43 die Halsberge44 der Brechrand (Stoßkragen)45 der Vorderflug46 das Bruststück (der Brustharnisch)47 die Armberge (Ober- und Unterarmschiene)48 die Armkachel49 der Bauchreifen50 der Panzerhandschuh (Gantelet)51 der Panzerschurz52 der Diechling53 der Kniebuckel54 die Beinröhre55 der Bärlatsch56 der Langschild57 der Rundschild58 der Schildbuckel (Schildstachel)59 der Eisenhut60 die Sturmhaube61 die Kesselhaube (Hirnkappe)62 Panzer m63 der Kettenpanzer (die Brünne)64 der Schuppenpanzer65 der Schildpanzer66 der Ritterschlag (die Schwertleite)67 der Burgherr, ein Ritter m68 der Knappe69 der Mundschenk70 der Minnesänger71 das Turnier72 der Kreuzritter73 der Tempelritter74 die Schabracke75 der Grießwärtel76 das Stechzeug77 der Stechhelm78 der Federbusch79 die Stechtartsche80 der Rüsthaken81 die Stechlanze (Lanze)82 die Brechscheibe83-88 der Rossharnisch83 das Halsstück (der Kanz)84 der Rosskopf85 der Fürbug86 das Flankenblech87 der Kürisssattel88 das Gelieger
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Rịt|ter|tum 〈n.; -s; unz.〉 die Ritterschaft als histor., gesellschaftl. u. kulturelle Erscheinung* * *
Rịt|ter|tum, das; -s:1. Brauchtum u. Lebensformen des Ritterstandes.2. Gesamtheit der Ritter.* * *
IRittertum,die Gesamtheit der durch den mittelalterlichen Berufskriegerstand der Ritter entwickelten sozialen, rechtlichen, wirtschaftlichen und kulturellen Verhältnisse. Das Rittertum hatte seine Ursprünge im germanischen Gefolge. Die karolingischen Hausmeier und Könige schufen ein schlagkräftiges Heer von Gefolgsleuten, die gegen Überlassung von Grund und Boden als Lehen Reiterdienste in schwerer Rüstung leisteten. So trat allmählich neben das germanische Volksheer ein berittenes Berufskriegerheer, das im Hochmittelalter das alte Volksaufgebot schließlich verdrängte. Seine höchste Blüte erlebte das Rittertum im Zeitalter der Kreuzzüge und unter den staufischen Kaisern.Die ritterliche und höfische Kultur war ein Kennzeichen des Abendlandes; die Ausbildung ihrer verschiedenen Formen verdankte sie hauptsächlich der französischen Ritterschaft. Den Kern der ritterlichen Ethik bildeten die »Zucht« und das »Maßhalten« in allen Lebenslagen. Aus den höfischen Anschauungen erwuchs auch der Frauendienst (Minne). Die ritterliche Vorstellungswelt prägte sich in der höfischen Liebeslyrik (Minnesang) und im höfischen Epos aus. Das Rittertum forderte die Treue gegen den Lehnsherrn, den Schutz von Witwen, Waisen und Bedrängten, einen christlichen Lebenswandel, Beherrschung des Waffenhandwerks und kriegerischer Tüchtigkeit. Höfisch-ritterliches Standesideal war besonders zur Zeit der Kreuzzüge der »christlichen Ritter«, eine Vorstellung, die an den Brief des Paulus an die Epheser (Epheserbrief 6, 13-17) anknüpfen konnte. Den Schutz der Kirche und auch der Schwachen sah der Ritter als eine seiner ersten Pflichten. Besonders Bernhard von Clairvaux nahm in seinen Kreuzzugspredigten das ritterliche Ideal auf und führte es weiter. Die Beteiligung am Kreuzzug wurde von ihm zum Dienst am Glauben (»militia Christi«) erklärt, womit der Ritterdienst einer neuen Bewertung unterworfen wurde. Als Folge dieser neuen Sichtweise trat neben das weltlich-höfische ein mönchisch-asketisches Rittertum, das in den Ritterorden des 12. Jahrhunderts seine Ausprägung fand.Sorgfältige Standeserziehung genoss schon der ritterbürtige (von ritterlichen Ahnen oder Ministerialen abstammende) Knabe, der seit dem siebenten Lebensjahr als Page diente. Mit dem 14. Lebensjahr trat er als Knappe in den Dienst, bis er etwa mit dem 21. Jahr den Ritterschlag (Schwertleite, Schwertnahme) erhielt, durch den er wehrhaft und mündig wurde.Im späteren Mittelalter und zu Beginn der Neuzeit konnte sich das Rittertum nur schwer gegen den erstarkenden Stand der Landesfürsten einerseits und den emporstrebenden Bürgerstand andererseits halten. Hinzu kamen die sinkende militärische Bedeutung aufgrund neuer Waffen und die sich daraus ergebenden gefechtstaktischen Veränderungen. Aus sozialem Niedergang und wirtschaftliche Not entstand das Raubrittertum. Gleichzeitig erschienen »Ritterspiegel«, lehrhafte Auseinandersetzungen über die Pflichten und Tugenden des Ritters, von denen der des J. Rothe aus dem 14. Jahrhundert am bekanntesten ist. Vielfach schlossen sich die Ritter nun zur Wahrung ihrer Stellung in ständische Korporationen zusammen. Diese Vereinigungen der Ritterschaft erlangten im 15. und 16. Jahrhundert in den meisten Territorien Beteiligung an der Landesherrschaft, sofern ihre Mitglieder burgsässig oder später Inhaber landtagsfähiger Rittergüter waren. Die Reichsritterschaft konnte zwar ihre reichsunmittelbare Stellung wahren, Anteil an der Reichsherrschaft jedoch nicht erlangen.Das Ritterbild in MA. u. Renaissance, hg. vom Forschungsinstitut für MA. u. Renaissance (1985);Das R. im MA., hg. v. A. Borst (21989);M. Keen: Das R. (a. d. Engl., Neuausg. 1991);M. Remakel: R. zw. Minne u. Gral (1995);J. Fleckenstein: Vom R. im MA. (1997).Hier finden Sie in Überblicksartikeln weiterführende Informationen:Rittertum und höfische Kultur: Vom Krieger zum EdelmannMilitärgeschichte: Grundzüge der deutschen MilitärgeschichteRittertumAus drei Ständen, nämlich aus Betern (oratores), Kriegern (bellatores) und körperlich Arbeitenden (laboratores) setze sich die Gesellschaft zusammen, heißt es seit dem Ende des 10. Jahrhunderts immer wieder in mittelalterlichen Traktaten. Diese Feststellung ist natürlich kein getreues Abbild der gesellschaftlichen Wirklichkeit; sie zeigt aber, dass man den Ort der Menschen in der Gesellschaftsordnung durch eine Art berufsmäßiger Tätigkeit bestimmt sah. Einer der Gründe für die Ausbildung eines Berufskriegerstandes lag in der Militärtechnik: Die Krieger (milites) kämpften zu Pferde; sie waren berittene Krieger, also Ritter, ausgerüstet mit Schild und Lanze, eisernem Kettenhemd oder gepanzerter Rüstung. Diese Art des Kampfes erforderte regelmäßiges Training und Geld für die teure Ausrüstung und überstieg die Kräfte der an die Landwirtschaft gebundenen Bauern. Die Ritter mussten von der landwirtschaftlichen Tätigkeit freigestellt sein, um dem Kriegerberuf nachgehen zu können. Das war zunächst den adeligen Grundherren möglich. Aber schon die Karolinger hatten arme Freie und auch Unfreie als Berufskrieger verpflichtet und sie für ihre militärischen Dienste mit einem Dienstgut ausgestattet, und seit dem 11. Jahrhundert kamen vor allem Krieger aus dem Ministerialenstand dazu. Die Kirche des Frühmittelalters hatte jede Form von Kampf und Kriegführen als mit der christlichen Moral unvereinbar abgelehnt. Die Laienmoral mit der den Germanen eigenen Hochschätzung von Kampfgeist und Heldenmut und die von der Kirche vertretene Moral standen unverbunden nebeneinander. Erst als sich mit der Bekämpfung der islamischen Araber in Spanien seit dem 11. Jahrhundert die Vorstellung herauszubilden begann, dass der Kampf für Christentum und Kirche ein gottgefälliges Werk sei, war die Grundlage für eine christliche Kriegerethik gelegt. Sie stellte allen denen, deren Beruf das Kämpfen war, ein christliches Ritterideal vor Augen. Ein Ritter sollte das Streben nach Ruhm und weltlicher Ehre in den Dienst höherer Ziele stellen, des Heidenkrieges vor allem. Höfisch-ritterliche Lebensformen und die Beherrschung der ritterlichen Kampfesweise musste er auf den großen Turnieren unter Beweis stellen, bei denen die Dichter ihn durch das Vergegenwärtigen der Heldentaten beispielhafter Ritter wie der legendären Artus-Runde anspornten. Ritter war man nicht durch Geburt, sondern man wurde es durch harte, zuchtvolle Arbeit an sich selbst. Die Ritterromane führten das zu erstrebende Ideal von höfischer Sitte, ritterlichem Kampfesmut und dem Einsatz des eigenen Lebens für hohe Ziele vor Augen. So grenzten sich die Krieger durch eine eigene Standesethik und -kultur von der übrigen Gesellschaft ab, auch dergestalt, dass sie nur gegenüber Standesgenossen zur »Ritterlichkeit« verpflichtet waren. Die ritterliche Erziehung war die Vorstufe des Rittertums, und erst der gehörte zum Ritterstande, der durch die Schwertleite in ihn aufgenommen worden war. Die ritterlich-höfische Kultur wurde zuerst in Frankreich seit dem Beginn des 12. Jahrhunderts ausgebildet. Aber auch im staufischen Deutschland wurde die Ritterkultur zur beherrschenden Lebensform des Hofes.* * *
Rịt|ter|tum, das; -s: 1. Brauchtum u. Lebensformen des Ritterstandes. 2. Gesamtheit der Ritter.
Universal-Lexikon. 2012.